Leistungen

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Schwerpunkte der systemisch-lösungsorientierten Begutachtung

 

 

  • Sorgerecht und Umgangsrecht (gem. § 1671, § 1696, § 1684 BGB)
     
  • Erziehungsfähigkeit und Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB)
     
  • Stellungnahmen für Jugendämter zur Klärung von komplexen Fallverläufen

     

 

 

 

Fragestellungen

 
  • Einigung bei Konflikten der Umgangsregelung und elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung
     
  • Stellungnahmen zum Wohl des Kindes und zur Erziehungsfähigkeit von Eltern
     
  • Entwicklung von Rückkehroptionen fremduntergebrachter Kinder
     
  • Auswertung von komplexen, langanhaltenden Hilfeverläufen
     
  • Beurteilung von entwicklungspsychologischen und sozialpädagogischen Perspektiven bei Fällen von langjähriger Vernachlässigung und Verwahrlosung von Kindern
     
  • Aussagen zu Problembewußtsein, Veränderungsbereitschaft und Ressourcen von Eltern
     
  • Aussagen zur Bindung, Lebensbewältigung und Ressourceneinschätzung von Kindern und Jugendlichen

 

 

 

 

Ablauf der Begutachtung

 

Ausgehend von der gerichtlichen Fragestellung und den Informationen aus der Akte werden spezifische Untersuchungskategorien entwickelt.

 

Aus diesen Kategorien werden systemische und lösungsorientierte Untersuchungsmethoden wie z. B. systematisierte diagnostische Interviews, systematisierte Verhaltensbeobachtungen und Informationseinholung bei beteiligen Fachkräften (z. B. aus Schule, Kita, Ärzten, Jugendhilfe) abgeleitet. Ebenso wird der sog.  "Runde Tisch"  mit allen Verfahrensbeteiligten einberufen, um tragfähige und nachhaltige Lösungen zum Wohl der Kinder zu entwickeln.

 

Die dadurch generierten Ergebnisse werden einer methodenkritischen Interpretation unterzogen. Bei komplexen Fragestellungen werden Fachkollegen zur kollegialen Supervision hinzugezogen.

 

Bei Bedarf erfolgt eine Empfehlung zur Hinzuziehung von Fachkollegen (z. B. zur Glaubhaftigkeitsbegutachtung oder psychiatrischen Diagnostik).

 

Nach diesen Bearbeitungsschritten werden die gerichtlichen Fragen beantwortet.

 

Sämtliche Verfahrensweisen und abschließenden Ergebnisse werden mit dem Ziel der Nachvollziehbarkeit schriftlich in einem Gutachten zusammengefasst.

 

 

 

 

 

Systemisch & lösungsorientiert

 

Was bedeutet eine systemisch-lösungsorientierte Vorgehensweise bei der Begutachtung?

 

 

Seit 2009 können Sachverständige im familiengerichtlichen Verfahren beauftragt werden, auf „Herstellung des Einvernehmens zwischen den Beteiligten“ hinzuwirken (§ 163 (2) FamFG).

 

An erster Stelle steht dabei das Kindeswohl. Dieses wird gewährleistet durch die Versorgungs-, Bindungs-, und Schutzangebote der Hauptbezugspersonen, in der Regel von den Eltern bzw. Elternteilen.

 

Bei massiven Konflikten, wie sie häufig vor, während und nach einer Trennung entstehen, geraten Kinder immer wieder aus dem Blick der Eltern und erfahren so nicht den Schutz und die Versorgung, die sie für ein gesundes Aufwachsen benötigen. So ist es das Ziel nach einer Trennung, eine ausreichend gut funktionierende Nachtrennungsfamilie zu gestalten. In dieser Nachtrennungsfamilie fördern die getrennten Elternteile die Beziehungen des Kindes/der Kinder zum jeweils anderen Elternteil. Unterschiede werden als Bereicherung für das Kind/die Kinder betrachtet, stark unterschiedliche Vorstellungen werden besprochen und geklärt.

 

Bei Fragen des Sorgerechtes hilft eine systemisch-lösungsorienterte Vorgehensweise, indem sie den Focus auf alle Beteiligten und auf das Gelungene aus der Vergangenheit und vor allem auf die Chancen, aber auch die Risiken der Zukunft richtet. Der Erhalt der Bindungen von Kindern und Eltern erfährt so höchste Priorität.

 

Hürden, die ein hinreichendes Aufwachsen von Kindern behindern, werden identifiziert und Strategien zur Überwindung unter Beteiligung aller am Hilfeprozess beteiligten Personen entwickelt. Hier ist der "Runde Tisch" der beteiligten Fachkräfte ein auch durch die Forschung und im internationalen Vergleich evaluiertes Prinzip.  

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